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Gebühren

Die Kursgebühr unterscheidet sich je nach Kursformat und ist auf den Angebotsseiten der Bereiche (Kunst, Theater, Musik, Elementar) angegeben.

Die Gebühren werden nach der jeweils gültigen Fassung der Satzung der Jugendkunstschule der Kreisstadt Unna erhoben. Die Satzung liegt in der Jugendkunstschule öffentlich aus und kann hier heruntergeladen werden. Die Gebühren sind nach Erhalt des Gebührenbescheides zu den hierin genannten Terminen fällig. Auf Wunsch bucht die Kreisstadt Unna gern die Gebühr von Ihrem Konto ab. Eine entsprechende Einzugsermächtigung finden Sie hier als Download. Eine Geschwisterermäßigung von 10 % (nur für wöchentliche Kurse, Workshops und Projekte ausgenommen) wird fächerübergreifend gewährt.

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann eine Gebührenübernahme für Unnaer BürgerInnen beantragt werden. Ein entsprechender Antrag kann im Verwaltungs-Büro gestellt werden. Ermäßigungen sind bei den Bereichsleiter*innen zu erfragen.

Die Jugendkunstschule nimmt an verschiedenen Förderprogrammen des Landes NRW und des Bundes teil, die einen kostenlosen Projektbesuch ermöglichen. Welche Angebote das betrifft, wird im Laufe des Jahres bekannt gegeben.

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