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Gebühren

Die Gebühren werden nach der jeweils gültigen Fassung der Satzung der Jugendkunstschule der Kreisstadt Unna erhoben. Die Satzung liegt in der Jugendkunstschule öffentlich aus. Die Gebühren sind nach Erhalt des Gebührenbescheides zu den hierin genannten Terminen fällig. Auf Wunsch bucht die Kreisstadt Unna gern die Gebühr von Ihrem Konto ab. Eine entsprechende Einzugsermächtigung kann im Verwaltungsbüro erteilt werden. Eine Geschwisterermäßigung von 10 % wird fächerübergreifend gewährt.

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann eine Gebührenübernahme für Unnaer BürgerInnen beantragt werden. Ein entsprechender Antrag kann im Verwaltungsbüro gestellt werden. Ermäßigungen sind bei den Bereichsleiter*innen zu erfragen.

Die Jugendkunstschule nimmt an verschiedenen Förderprogrammen des Landes NRW und des Bundes teil, die einen kostenlosen Projektbesuch ermöglichen. Welche Angebote das betrifft, wird im Laufe des Jahres bekannt gegeben.

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